BADEORDNUNG
Stand 14.08.2025
Dem Sportzentrum Rif einschließlich seines Personals ist es nicht möglich, Badeunfälle generell zu vermeiden. Die Nutzer:innen werden ersucht, durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, aber auch
im Umgang mit anderen Gästen, zu einem sicheren Betrieb beizutragen. Im Sinne eines unfallfreien und sicheren Miteinanders ist die Einhaltung dieser Badeordnung für jede Nutzerin und jeden Nutzer
Pflicht.
I. Allgemeine Regeln und Haftung für Unfälle
(1) Die Nutzung der Schwimmhalle erfolgt auf eigene Gefahr, es besteht keine Badeaufsicht! Neben dieser Badeordnung gelten die Allgemeinen Benützungsbestimmungen idgF (in der geltenden Fassung), etwaige sonstige kundgemachte Benützungsbestimmungen sowie eine gegebenenfalls vorliegende Benützungsvereinbarung mit dem/der betreffenden Nutzer:in.
(2) Die Pflichten des Sportzentrum Rif ergeben sich aus den Allgemeinen Benützungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sowie einer gegebenenfalls vorliegenden Benützungsvereinbarung mit dem/der betreffenden Nutzer:in, und belaufen sich auf die Verkehrssicherheit der Infrastruktur sowie deren Instandhaltung und -setzung. Mit Ausnahme dieser Pflichten, sowie jener, die das Sportzentrum Rif als Betreiber der Schwimmhalle betreffen, übernimmt das Sportzentrum Rif keine darüberhinausgehende Haftung.
(3) Das Sportzentrum Rif haftet lediglich für solche Schäden, die dem/der Nutzer:in durch grob fahr-lässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Sportzentrum Rif oder dessen Personals zugefügt wurden. Für Schäden, die aufgrund einer Missachtung der Bestimmungen der Badeordnung idgF, den Allgemeinen Benützungsbestimmungen idgF, sonstigen kundgemachten Benützungsbestimmungen oder einer gegebenenfalls vorliegenden Benützungsvereinbarung mit dem/der betreffenden Nutzer:in entstanden sind, übernimmt das Sportzentrum Rif keine Haftung.
(4) Das Bad ist nur für autorisierte Nutzer:innen zugänglich. Vor der Benutzung hat eine Registrierung durch den/die Gruppenverantwortliche:n zu erfolgen, welche/r unter anderem für die rechtmäßige Nutzung seiner/ihrer Teilnehmer:innen verantwortlich ist.
(5) Das Benutzen der Schwimmhalle für Kinder unter 5 Jahren ist untersagt.
(6) Das Benutzen der Schwimmhalle durch Nicht-Schwimmer:innen ist untersagt. In berechtigten Ausnahmefällen kann durch eine Sondervereinbarung mit dem Sportzentrum Rif von dieser Regel abgewichen werden.
(7) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
II. Sicherheit und Aufsichtspflicht
(1) Der/die Gruppenverantwortliche trägt die Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer:innen und übernimmt die Aufsichtspflicht über diese.
(2) Das Sportzentrum Rif ist weder verpflichtet noch in der Lage, die Aufsichtspflicht über die Schwimmhallennutzer:innen zu übernehmen. 2
(3) Mangels ständiger Badeaufsicht müssen Kinder und betreuungsbedürftige Personen durchgehend von einer geeigneten Aufsichtsperson (bzw mehreren geeigneten Aufsichtspersonen, abhängig von der Gruppengröße) beaufsichtigt werden.
(4) Die Benutzung der Schwimmbecken durch eine Einzelperson allein – unabhängig vom Alter, Schwimmfähigkeit oder Betreuungsbedarf – ist untersagt. Das bedeutet weiters, dass immer mindestens zwei Personen einer Gruppe angehören müssen.
(5) Nur aktiv am Schwimmbetrieb teilhabende Betreuer:innen ist der Zugang zur Schwimmhalle erlaubt. Somit ist es begleitenden Personen (zB Eltern oder Großeltern) nicht erlaubt, die Schwimmhalle zu betreten. Der/die Gruppenverantwortliche kann begleitende Personen berechtigen, den Vorraum und die Garderoben zum Zwecke der Unterstützung (Umziehen, Föhnen) zu betreten.
(6) Die Damenumkleiden, Damenduschen und Damen-WCs dürfen nicht von Herren betreten werden, die Herrenumkleiden, Herrenduschen und Herren-WCs nicht von Damen.
(7) Die Galerie dient ausschließlich den Sportler:innen als Vorbereitungs- und Aufwärmbereich, wobei max. 15 Personen aufhältig sein dürfen. Eine Beobachtungsmöglichkeit für Zuseher:innen besteht vom Buffet aus.
(8) Der Sprungturm darf nur unter durchgehender Beaufsichtigung durch eine geeignete Aufsichtsperson benutzt werden.
(9) Wenn die Betätigung des Mechanismus der Klappwand erforderlich ist, wird dies durch eine Warn-leuchte angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt sind die beiden 50m-Bahnen sowie die angrenzende 25m-Bahn gesperrt und vollständig zu räumen. Sämtliche Personen haben sich ausnahmslos aus dem Was-ser der gesperrten Bahnen zu begeben. Wenn dies erfolgt ist, wird der Mechanismus der Klappwand bedient. Die Sperre gilt bis zum Erlöschen der Warnleuchte. Der/die Mitarbeiter:in hat den Mechanis-mus sofort zu stoppen, wenn Nutzer:innen die Sperre ignorieren.
(10) Die Bedienung der Wasserballtore (Aufziehvorrichtung) darf nur durch eingeschultes Personal er-folgen. Während der Bedienung dürfen sich keine Personen im Becken und im Bereich der Stirnwände befinden. Die Hinweistafel an der jeweiligen Aufzugsvorrichtung ist zu beachten.
(11) Bei Unfällen oder Verletzungen sind die Mitarbeitenden vom Sportzentrum Rif zu informieren (Badewart:in, Infopoint). Gefahrenquellen sind den Mitarbeitenden ebenfalls umgehend zu melden.
(12) Sobald das Sportzentrum Rif von einer Störung, einem Mangel, der Schadhaftigkeit oder einer Verunreinigung eines Bereiches Kenntnis erlangt und ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist, kann die Benutzung der betroffenen Anlage umgehend untersagt oder ihre Benutzung auf gehörige Weise eingeschränkt werden.
(13) Wenn die maximale Gesamtanzahl der Nutzer:innen erreicht ist oder eine sichere und ungestörte Nutzung nicht mehr möglich erscheint, kann der Zugang zur Schwimmhalle ebenfalls temporär eingeschränkt werden.
(14) Jede/r Nutzer:in ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten. Dazu wird insbesondere auch auf § 95 StGB (Unterlassung der Hilfeleistung) hingewiesen.
(15) Bei Notfällen wird zudem auf die Möglichkeit der Betätigung der beiden Notfallschalter hingewiesen. Diese befinden sich unterhalb der Regiekabine bei Bahn 6 (Startbereich) sowie bei Bahn 1
(Wendebereich). Durch die Betätigung der Notfallschalter wird der Infopoint alarmiert und ein/e Mitarbei-ter:in wird unverzüglich in der Schwimmhalle eintreffen.
III. Hygiene
(1) Die Nutzer:innen haben saubere Schuhe – welche ausschließliche im Schwimmbad verwendet wer-den – sowie adäquate und saubere Bade- bzw Funktionskleidung zu tragen. Selbst mitgebrachtes Equipment darf nur verwendet werden, wenn es sauber und gegebenenfalls desinfiziert ist.
(2) Beim Betreten der Schwimmhalle mit Straßenschuhen sind Einmalschuhe zu verwenden.
(3) Vor der Nutzung des Schwimmbeckens ist eine gründliche Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschen erforderlich.
(4) Das Verzehren von Lebensmitteln ist in der gesamten Schwimmhalle verboten. Davon ausgenommen ist jedoch die für den Trainingsbetrieb erforderliche Nahrungsaufnahme.
(5) Das Kaugummikauen in den Schwimmbecken ist verboten. Die Kaugummis sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
(6) Das Urinieren ist mit Ausnahme der Toiletten im gesamten Schwimmhallenbereich strengstens verboten. Dies gilt insbesondere für die Duschen, die Umkleiden sowie die Schwimmbecken.
(7) Die Einrichtungen sind sauber zu halten, Müll (inkl. verwendete Hygieneartikel) ist in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
IV. Gesundheit
(1) Bei ansteckender Krankheit, Hautinfektionen, offenen Wunden oder bei Herz-Kreislaufschwäche ist die Benutzung der Schwimmbecken untersagt.
(2) Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder sonstigen Sucht- oder Genussmitteln ist strengstens verboten. Das Sportzentrum Rif behält sich vor, Personen, deren Zulassung zur
Schwimmhallen-nutzung bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren bzw des Schwimmbades zu verweisen.
V. Verhalten im Schwimmbad
(1) Es ist auf einen respektvollen Umgang miteinander zu achten sowie eine gemäßigte Lautstärke ein-zuhalten, um andere Gruppen nicht zu stören.
(2) Das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Diesbezüglich verweisen wir weiters auf unsere Allgemeinen Benützungsbestimmungen.
(3) Bei Unstimmigkeiten oder Klärungsbedarf steht das Team vom Infopoint unterstützend zur Verfügung.
VI. Benutzung der Einrichtungen
(1) Die Einrichtungen sind sachgerecht und deren Zweck entsprechend zu benutzen. Etwaige Beschädigungen sind umgehend beim Infopoint zu melden.
(2) Ausgeliehene frei verfügbare Utensilien sind bestimmungsgemäß zu verwenden, sauber zu halten und nach der Verwendung wieder zurückzuräumen. Bei Beschädigungen hat eine Meldung am In-fopoint zu erfolgen.
(3) Das Springen vom Beckenrand sowie das Laufen im gesamten Schwimmhallenbereich ist ausnahmslos untersagt. 4
(4) Das Sitzen auf den Schwimmleinen ist nicht erlaubt.
(5) Werden die Schwimmleinen für Wettkampfsimulationen gespannt, ist nach Abschluss des Trainings der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
(6) Das Verwenden von Glasgebinden oder anderen zerbrechlichen Gegenständen ist in der gesamten Schwimmhalle untersagt.
(7) Bleigewichte dürfen nur mit Schutzhülle verwendet werden.
(8) Die Lüftung entlang der Glasfassade ist unbedingt von Handtüchern, Taschen oder sonstigen Ge-genständen freizuhalten.
(9) Bitte lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände sind am Infopoint abzugeben.
VII. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen können abweichend von dieser Badeordnung geänderte Regelungen getroffen werden. Der Veranstalter hat sich zu diesem Zweck mit dem Sportzentrum Rif unter Einhaltung einer der
Veranstaltung entsprechenden angemessenen Vorlaufzeit abzustimmen.
VIII. Verstöße und Änderungen
(1) Bei Verstößen gegen die Badeordnung, den Allgemeinen Benützungsbestimmungen sowie sonstigen Bestimmungen behält sich das Sportzentrum Rif das Recht vor, gegebenenfalls nach einer Ermahnung, dem/der Nutzer:in den Zugang zum Schwimmbad zu verweigern bzw des Schwimmbades zu verweisen. Bei schweren Verstößen kann der Zugang des/der betreffenden Nutzer:in auch auf Dauer oder gänzlich entzogen werden.
(2) Das Sportzentrum Rif behält sich vor, jederzeit Änderungen an dieser Ordnung vorzunehmen.
Vielen Dank für euer Verständnis und viel Freude beim Schwimmen, Tauchen,
Springen, Wasserball uvm!
Stand: 14.08.2025